Mittwoch, 22. Januar 2025

Bundestagspräsidenten - Präsident des Bundesrates

 Erich Köhler (CDU/CSU, 1949–1950) | Hermann Ehlers (CDU/CSU, 1950–1954) | Eugen Gerstenmaier (CDU/CSU, 1954–1969) | Kai-Uwe von Hassel (CDU/CSU, 1969–1972) | Annemarie Renger (SPD, 1972–1976) | Karl Carstens (CDU/CSU, 1976–1979) | Richard Stücklen (CDU/CSU, 1979–1983) | Rainer Barzel (CDU/CSU, 1983–1984) | Philipp Jenninger (CDU/CSU, 1984–1988) | Rita Süssmuth (CDU/CSU, 1988–1998) | Wolfgang Thierse (SPD, 1998–2005) | Norbert Lammert (CDU/CSU, 2005–2017) | Wolfgang Schäuble (CDU/CSU, 2017–2021) | Bärbel Bas (SPD, seit 2021)

Der Präsident des Deutschen Bundestages,[1] auch Bundestagspräsident[2] genannt, ist der Vorsitzende des Bundesparlaments der Bundesrepublik Deutschland. Er hat gemäß dem Inlandsprotokoll der Bundesregierung das zweithöchste Staatsamt inne.[3] (Wikipedia)

 Eugen Gerstenmaier [...]

 Günter Gaus interviewt Eugen Gerstenmaier (1964)

Notizen zum Interview:  Einfluss von O. Spengler,  August Winnig mit 20/21 J., Friedrich Brunstädsein Wunsch ein "geklärtes deutsche Nationalbewusstsein" (1952) etwa 39min des Interviews: Missbehagen an den späten Jahren der Weimarer Republik (in den blutigen Straßenschlachten). Elite muss sich als dienstbereit verstehen, Das C in CDU kann keinen christl. Staat anstreben (Recht und Glaubensfreiheit gehören zusammen)

"In der CDU profilierte er sich als stellvertretender Bundesvorsitzender und geriet zeitweise in Gegensatz zu Adenauer, besonders in dessen Endphase als Bundeskanzler. Am Ende der Kanzlerschaft Erhards 1966 war er selbst mit Unterstützung von Franz Josef Strauß als Kanzlerkandidat im Gespräch. Er zog seine Kandidatur für die Fraktionsabstimmung jedoch wieder zurück, nachdem die CSU erklärt hatte, geschlossen für Kurt Georg Kiesinger stimmen zu wollen. Bei der Regierungsbildung bot Kiesinger ihm das Außenministerium an. Als Herbert Wehner dieses für Willy Brandt forderte, der sich ursprünglich auf das Wissenschaftsministerium beschränken wollte, verzichtete Gerstenmaier. [...] 

Am 31. Januar 1969 legte Gerstenmaier das Amt als Bundestagspräsident nieder, nachdem er wegen der Inanspruchnahme von Wiedergutmachungsleistungen und der nachträglichen Zuerkennung des Professorentitels[31] öffentlich in die Kritik geraten war.[32][33] [...]"(Wikipedia)

Im Interview mit Günter Gaus gibt sich Gerstenmeier im Vergleich zu anderen Interviews dieser Reihe ungewöhnlich kämpferisch, so als wolle er nicht so sehr deutlich machen, was seine Überzeugungen sind, sondern als wolle er Gaus für seine Überzeugungen gewinnen.

Außerdem aber wird deutlich, wie wichtig er sein Amt und die parteipolitische Neutralität seines Amtes nimmt.

Für mich wird daran - und an den Vorgängen, die zu seinem Rücktritt führen, - deutlich, wie gefährdet die Position eines Parteipolitikers ist, der aufgrund seines Amtes (z.B. Bundestagspräsident oder Bundespräsident über den Parteien stehen soll und der sich keine eigene Anhängerschaft in der Partei geschaffen hat, sondern nur aufgrund seiner besonderen Qualifikationen zu dem Amt gekommen ist und innerhalb der Partei nicht mehr mitzureden hat, wenn es darum geht, Posten zu verteilen. Das ging bei den Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger und Rita Süssmuth so, die bei im Grunde harmlosen Fehlern keine Unterstützung fanden, aber auch bei den   Bundespräsidenten Wulff und Köhler, Wulff, weil er nicht mehr Ministerpräsident warund Köhler, weil er kein Parteipolitiker war.

"Der Präsident des Bundesrates (kurz auch Bundesratspräsident) steht dem Bundesrat, einem der ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, vor. Zugleich ist der Präsident des Bundesrates Stellvertreter des Bundespräsidenten und übernimmt im Falle einer Vakanz des Amtes gemäß Artikel 57 Grundgesetz vorübergehend dessen Amtsgeschäfte.

In Deutschland existiert keine feste protokollarische Rangfolge. Jedoch hat sich aus der Praxis ergeben, dass er protokollarisch zumeist das vierthöchste Staatsamt auf Bundesebene nach dem Bundespräsidenten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler darstellt.

Verfassungsgemäß kann jedes Bundesratsmitglied zum Präsidenten gewählt werden. Vereinbarungsgemäß rotiert das Amt des Präsidenten jährlich zwischen den Regierungschefs der 16 deutschen Länder." (Wikipedia)

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