Donnerstag, 26. November 2020

Corona-Pandemie: FFP2-Masken wohl für 27 Millionen Menschen mit hohem Risiko

"Von Dezember an sollen berechtigte Personen insgesamt 15 FFP2-Masken gegen „eine geringe Eigenbeteiligung“ erhalten. Die Ausgabe soll über die Apotheken erfolgen."
(FAZ 25.11.20)

"Sofern vom Hersteller nicht anders angegeben, sind FFP-Masken aus hygienischen Gründen grundsätzlich für einmalige Nutzung innerhalb einer Arbeitsschicht von maximal acht Stunden vorgesehen. Bei wiederverwendbaren Masken muss das Filtervlies bzw. der Partikelfilter ebenfalls nach acht Stunden ausgetauscht und der Maskenkörper desinfiziert werden. In Deutschland empfehlen die Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), eine Schutzmaske mit Atemventil maximal 120 Minuten, ohne Atemventil höchstens 75 Minuten zu tragen; vor der erneuten Verwendung ist eine Erholungszeit von 30 Minuten einzuhalten.[16]

Je nach Tätigkeit kann eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung des Beschäftigten erforderlich sein, wenn er bei seiner Tätigkeit FFP-Masken länger als 30 Minuten am Tag trägt.[17] Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) empfiehlt in ihrer Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G26 Atemschutzgeräte (BGI/GUV-I 504-526), dass der Betriebsarzt mit einbezogen wird und eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchgeführt wird.[18]

Verschiedene Untersuchungen aus dem Jahr 2006 beschäftigten sich damit, wie sich das längere Tragen von N95-Masken auf die Gesundheit auswirkt: Dabei wurde bei einem Projekt festgestellt, dass bei einer Tragedauer von mehr als vier Stunden vermehrt Kopfschmerzen auftraten.[19] Zum Teil entzündliche Hautreaktionen wurden bei einer anderen Studie festgestellt, in der die Tragedauer der N95-Masken durchschnittlich acht Stunden täglich über einen Zeitraum von über acht Monaten betrug.[20]

Wiederverwendbarkeit von FFP-Masken

Wiederverwendbare Masken vom Typ FFP 2 oder 3 sind mit dem Buchstaben „R“ für reusable gekennzeichnet und CE-zertifiziert; sie erfüllen die EN-Normen 136, 140, 143, 149, 1827, 12941 oder 12942. Es müssen seitens des Herstellers Prüfdokumente, Anweisungen zur Handhabung und Desinfektion bereitgestellt werden. Außerdem müssen entsprechende Desinfektionsmittel und Ersatzpartikelfilter verfügbar sein, da letztere nach Durchfeuchtung oder längerem Tragen ausgetauscht werden müssen.[21]"

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen