Dienstag, 5. März 2024

Widersprechen die Konzepte "Rasse" und "Geschlecht" dem Gleichheitsgrundsatz der Menschenrechte?

 Wen man allein vom Äußeren her urteilt, lassen sich deutliche Unterschiede wie Hautfarbe, Gesichtszüge u.ä. erkennen; aber seit man das menschliche Genom entziffert hat, ist erkennbar, dass die genetischen Unterschiede innerhalb einer solchen Gruppe mit gemeinsamen äußeren Merkmalen (vormals: "Rasse") weit größer sind als die gemeinsamen Unterschiede einer "Rasse" zur anderen.

Das allein brauchte kein Grund zu sein, den Begriff "Rasse" fallen zu lassen. Aber im Laufe der Neuzeit hat sich gezeigt, dass die Einteilung in "Rassen" so fundamental dem Gedanken der allgemeinen Menschenrechte widerspricht [der schrecklichste Beleg dafür ist der Holocaust], dass das Konzept "Rasse" (zu Recht) in Misskredit gekommen ist. (Denn im Unterschied zu Religionen oder dem Rechtsstatus (Freier oder Sklave) ist der Unterschied ja biologisch vorgegeben.)

Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich Geschlechterrollen trotz rechtlicher Gleichstellung fortbestehen, gewinnt gegenwärtig der Gedanke an Zustimmung, dass man auch auf diesem Feld eine biologische Festlegung, da menschenrechtswidrig, abschaffen sollte. Aber das ist noch umstritten. Immerhin sind deutliche Annäherungen der Geschlechtsrollen erkennbar, die es als möglich erscheinen lassen, dass zureichende Gleichbehandlung auch ohne freie Geschlechtswahl erreichbar ist. 

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