Montag, 18. März 2024

Was ist bei der "Querdenker"-Demonstration geschehen?

Ich kann den Sachverhalt nicht beurteilen, aber wenn einerseits die Teilnahme von Rechtradikalen an Demonstrationen als Begründung gesehen wird, eine Demonstration als ungerechtfertigt erscheinen zu lassen, dann ist es problematisch, wenn Ordner der Demonstration schwer dafür bestraft werden, wenn sie versuchen, Rechtradikale an der Teilnahme zu hindern. - Da in der Darstellung nichts darüber gesagt wird, was die Folgen des Eingriffes waren (es könnte ja eine lebensgefährliche Verletzung mit Todesfolge gewesen sein), kann ich den Fall nicht beurteilen. Ich möchte aber auf die Problematik aufmerksam machen.

 "In Stuttgart werden seit Jahren vor allem antifaschistische Aktivist*innen zu Bewährungs- oder sogar zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zu den bekanntesten Betroffenen gehört Jo: Gegen ihn wurde im so genannten Wasen-Verfahren eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verhängt, weil er an einer körperlichen Auseinandersetzung mit Rechten am Cannstatter Wasen beteiligt gewesen sein soll. Jo und weiteren Antifaschist*innen wird vorgeworfen, am 16. Mai 2020 Mitglieder der rechten Schein-Gewerkschaft „Zentrum“ an der Arena in Stuttgart-Cannstatt angegriffen und verletzt zu haben, als diese an einer Querdenken-Demonstration teilnehmen wollten. Es folgte eine große Offensive der baden-württembergischen Repressionsorgane gegen die antifaschistische Bewegung im Südwesten unter Federführung der eigens geschaffenen Ermittlungsgruppe „Arena“, die wegen Landfriedensbruchs und versuchten Totschlags ermittelte. Vor allem in der Landeshauptstadt reihten sich Anquatschversuche, offene Observationen und staatsanwaltschaftliche Zeug*innenvorladungen aneinander. Am 2. Juli 2020 kam es zu einer Razzia, bei der ein enormes Polizeiaufgebot neun Wohnungen von Antifaschist*innen in Stuttgart und anderen baden-württembergischen Städten durchsuchte und Jo in Untersuchungshaft nahm. Weitere Hausdurchsuchungen und die Verhaftung eines zweiten Genossen folgten am 4. November 2020. Für die Prozessbegleitung und Knastsolidarität gründete sich das Bündnis „Antifaschismus bleibt notwendig!“, das gemeinsam mit der Roten Hilfe OG Stuttgart praktische Unterstützung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Solidaritätsaktionen organisiert. [...] An das Urteil schließt sich eine zivilrechtliche Schadensersatzforderung mit einem Streitwert von 140.000 Euro an. Um diese Kosten aufzubringen und die betroffenen Antifas und ihre Familien zu entlasten, haben die Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ und die Rote Hilfe einen Spendenaufruf gestartet. Durch Einzelspenden und Solidaritätsevents konnte schon ein Teil des Geldes gesammelt werden, aber um die enorme Summe zu erreichen, wird weiterhin viel finanzielle Unterstützung benötigt: 

• Rote Hilfe Stuttgart DE66 4306 0967 4007 2383 13 GENODEM1GLS Stichwort: Notwendig"

mehr dazu: https://rote-hilfe.de/sites/default/files/2024-03/Rote-Hilfe_18-3-2024_web.pdf

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