Donnerstag, 15. Juni 2023

Staatsgeheimnis

 Ein Vorgang, der 1963 den Verfassungsschützer Pätsch zum Whistleblower machte, den Bundesgerichtshof zu höchst komplizierten Abwägungen veranlasste, über die der Spiegel am 21.3.1966 berichtete, ist noch heute von Aktualität. Hier zum Bericht:

"Der Bundesgerichtshof war väterlich und furchtbar, rück- und fortschrittlich, weise und zu weise - alles gleichzeitig. Diese salomonische Tat vollbrachte der 3. Strafsenat in der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung des am 8. November 1965 gefällten Urteils gegen den Ex-Verfassungsschützer Werner Pätsch.

Auf 113 Schreibmaschinen-Seiten haben die Richter den Kasus für die bundesdeutsche Rechtsgeschichte festgehalten - unter 44maliger Verwendung des in Großbuchstaben geschriebenen Wortes »Geheim«, das an Stelle eines auch heute noch geheimzuhaltenden Namens aus der Pätsch-Story des Jahres 1963 steht.

Damals hatte Werner Pätsch, Angestellter im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Rechtsanwalt Dr. Augstein in Hannover und dem SPIEGEL anvertraut, was die BfV -Männer in den Verdacht illegaler, im Dritten Reich erlernter Tätigkeit brachte:

- daß das Kölner Amt eine Heimstatt ehemaliger Nationalsozialisten sei,

- daß die Telephone deutscher Staatsbürger mit Hilfe der Alliierten in verfassungswidriger Weise überwacht würden."

Es lohnt sich den vollständigen Bericht des Spiegels nachzulesen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen