Donnerstag, 3. Dezember 2020

Kontaktbeschränkungen in Hessen

 Seit dem 1. Dezember 2020 gelten in Hessen folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkungen: Wen darf ich wo treffen?

Jeder Kontakt mit anderen erhöht das Risiko, sich anzustecken! Insbesondere in geschlossenen Räumen und wenn die Abstände nicht eingehalten werden. Deshalb: Bitte reduzieren Sie die Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum. In der Öffentlichkeit dürfen Sie sich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes treffen, höchstens jedoch mit 5 Personen. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, gilt hier die dringende Empfehlung, die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/fragen-und-antworten-zu-den-wichtigsten-regelungen

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