Mittwoch, 4. März 2015

Der Mainzer Dom und ein Stein - Anna Seghers erinnerte an zwei Denkmäler

Der blank gehobelte Stein 
„Zwei Denkmäler“ heißt ein Text von Anna Seghers, der über eine alte Idee stolpern lässt. Gunter Demnigs Projekt der Stolpersteine – seit 1997 – erhält dadurch eine Bestätigung, die unentdeckt geblieben war. [...]
Es ist die Rede von Anna Seghers’ Text „Zwei Denkmäler“, von dem es zwei Fassungen gibt.
Die eine erschien vor siebzig Jahren in der Zeitschrift „Demokratische Post“ in Mexiko, wohin die Schriftstellerin 1941 aus dem französischen Exil geflohen war: Zwei Spalten, in der Mitte eine Zeichnung, die Altstadt von Mainz, überragt von zwei gewaltigen Türmen.
Die andere erschien vor fünfzig Jahren in der Anthologie „Atlas, zusammengestellt von deutschen Autoren“ und wurde 1968 in das „Lesebuch. Deutsche Literatur der sechziger Jahre“ aus dem Wagenbach-Verlag aufgenommen, das weite Verbreitung fand.
Die erste Fassung (1945) beginnt so: „Zwei Denkmaeler meiner Vaterstadt, die vielleicht bis auf den Grund zerstoert worden ist, sind so fest in mein Gedaechtnis gepflanzt, dass sie keiner Zerstoerung anheimfallen können. Eines dieser Denkmaeler ist der Dom, den man ueber die weite Ebene sieht und von den fernen Huegeln auf dem rechten Rheinufer.“ Nach kurzen Mitteilungen über den Dom – über die Teilnahme des „ganzen Volkes“ an seiner „ein Jahrtausend“ dauernden Erbauung, über sein Gewölbe und Grabstätten – folgt dies: „Das andere Denkmal ist so unansehnlich, so klein und so flach, dass es vielleicht noch unbeschaedigt in dem Schutt und Geroell versteckt ist. (...) Es war ein blank gehobelter mit einer Jahreszahl versehener Stein, der sich kaum von den uebrigen Pflastersteinen abhob. Der Magistrat der Stadt hatte diesen Stein im ersten Weltkrieg in die stille Straße einfuegen lassen zur Erinnerung an eine Frau, die an dieser Stelle von einer Bombe erschlagen worden war. Die Frau war trotz des Fliegeralarms ueber die Strasse gelaufen, um Milch fuer ihre Kinder zu holen.“
Frankfurter Rundschau, 3.3.15

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