Donnerstag, 16. September 2021

Wissenschaftsleugnung?

  In der Coronakrise werden politische Entscheidungen oft mit wissenschaftlichen Studien begründet. Angesichts der explosionsartig angestiegenen Forschung zu epidemologischen Fragen im Zusammenhang mit Corona und Coronamaßnahmen repräsentieren Einzelstudien freilich nur im Ausnahmefall einen etablierten Wissenschaftsstand. 

Mehr dazu in einer Stellungnahme des sächsischen Ärzteblatts (pdf).

Der dort verwendete Ausdruck "evidenzbasiert", der seit 2000 im deutschen Sprachraum gebräuchlich geworden ist, ist freilich missverständelich. Korrekter wäre die Formulierung "nachweisorientiert". Dazu die Wikipedia unter Evidenzbasierte Medizin:

"Während evidence im Englischen je nach Kontext die Bedeutungen ‚Beweis‘, ‚Beleg‘, ‚Hinweis‘ oder ‚Zeugenaussage‘ hat, ist die Bedeutung von Evidenz im Deutschen Offensichtlichkeit (die keines Beweises bedarf) (englisch: obviousness). Deshalb wurde vorgeschlagen, im Deutschen die Bezeichnung nachweisorientierte Medizin zu verwenden, was sich jedoch nicht durchgesetzt hat.[4] Im Jahre 2000 wurden „evidenzbasierte Leitlinien“ in das deutsche Sozialgesetzbuch (§§ 137e, 137f, 137g, 266 SGB V, Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten) eingeführt.[5][6]"

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